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Ingenieurbüro für Verbrennungsmotoren GmbH

öffentlich bestellter und vereidigter Motorensachverständiger-Dipl. - Ing. (FH) Jörg Schulz

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Begriffswirrwarr: Grundinstandgesetzter Motor, Gebrauchtmotor, Altmotor

Leider kann es nach einem kapitalen Motorschaden vorkommen, dass der Motor nicht mehr zu reparieren ist oder eine Instandsetzung aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn mehr macht. Dann muss der Schadmotor gegen einen neuen Motor ersetzt werden. Bei der Marktsichtung stößt man auf eine Vielzahl unterschiedlicher Begriffe für den angebotenen Leistungsumfang. Grundsätzlich ist anzumerken, dass es keine gesetzliche normative Festlegung gibt, welcher Leistungsumfang mit der Verkaufsbezeichnungen verbunden ist. Die “Begriffe in der Motoreninstandsetzung“ der RAL-GZ 797 des Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. haben sich hierbei in der Praxis bewährt und sind allgemein anerkannt.

In Anlehnung der obengenannten Güte- und Prüfbestimmung der RAL zeigt die nachstehende Abbildung den grundsätzlichen Umfang der verwendeten Begrifflichkeiten in diesem Kontext.




Fabrikneuer Motor
Hierbei handelt es sich um einen Motor der noch nie in einem Fahrzeug verbaut war und dem aktuellen Serienstand entspricht.

Instandgesetzter Motor
steht als Oberbegriff für:

Generalüberholter Motoren
Bei der Grundinstandsetzung wird der Motor vollständig in seine Bauteile demontiert und hinsichtlich der Wiederverwendbarkeit befundet. Die Verschleißteile (Dichtungen, Riemen, Lager etc.) werden immer gegen Neuteile bei der Wiedermontage des Motors ersetzt.

Grundinstandgesetzter Motoren
Im Gegensatz zum Generalüberholten Motoren wird bei der Grundinstandsetzung der Motor nicht vollständig demontiert. Aber es sind mindestens der Zylinderkopf, die Kurbelwellenlagerung oder der Kurbeltrieb (Pleuellagerung, Laufbuchse) instand zu setzen.

Teilinstandsetzung
Der Mangel oder Schaden am Motor wird gezielt behoben. Die Teilinstandsetzung wird auch als Reparatur bezeichnet.

Geprüfter Gebrauchtmotor
Folgende Maßnahmen müssen an den Motor erfolgt sein:

  • Test auf einem Leistungsprüfstand
  • Durchführung der Wartung mit der höchsten Wartungsstufe
  • Überprüfung des Brennraums und des Kurbelgehäuses

Gebrauchtmotor
Dieser Motor ist ein lauffähiges Aggregat ohne zusicherbare Gebrauchseigenschaften.

Altmotor
Dieser Motor kann erst nach einer Instandsetzung als Antrieb in einem Fahrzeug verwendet werden.

Schrottmotor
Dieser Motor hat keine technischen oder wirtschaftlichen Wiederverwendungs- bzw. Instandsetzungseigenschaften mehr. Dieser Motor ist ein Fall für den Hochofen.
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