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Überdurchschnittlicher Verschleiß einer Einspritzdüse

Gericht:              Landgericht Dortmund
Aktenzeichen:   22 O 212/06
Datum:               Urteil vom  21.12.2007

Leitsatz:

  1. Überdurchschnittlicher Verschleiß einer Einspritzdüse stellt einen Mangel des gebraucht gekauften PKW dar.
  2. Ist nicht aufklärbar, ob ein überdurchschnittlicher Verschleiß schon bei Übergabe vorlag, greift die Vermutung des § 476 BGB.
  3. Führt der Grundmangel der defekten Einspritzdüse zu einem Motorschaden, so kann der Käufer nicht die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen, wenn er die Ausweitung des Schadens selbst zu vertreten hat ( § 323 Abs. 6 BGB ) und die Reparatur der Einspritzdüse allein nur geringe Kosten verursacht hätte.

( § 323 Abs. 5 s. 2 ) .
























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