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Ölverbrauch Kraftfahrzeug

Gericht:                  Oberlandgericht Köln
Aktenzeichen:       16 U 43/99
Datum:                   Urteil vom 21.12.2007

Leitsatz:

Die Kenntnis vom hohen Ölverbrauch eines Kraftfahrzeugs ( hier: 1,5 l pro 1000 km bei einem älteren Modell der Luxusklasse ) ist allein kein sicheres Indiz für die positive Kenntnis von einem Motorschaden.

Erst wenn weitere, konkret auf eine Schädigung hinweisende Umstände hinzutreten, ist auch der erhöhte Ölverbrauch ein wesentliches Indiz für einen Schadensfall.



























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