Ein Schiedsgutachten ist eine weitere Variante, eine Einigung von Partien ohne ein Gerichtsverfahren zu erzielen. Beide Konfliktparteien beauftragen gemeinsam einen Sachverständigen, welcher für sie den Konflikt schlichten soll.
In einer gemeinsamen Vereinbarung (Schiedsgutachtervereinbarung oder auch Schiedsgutachtervertrag) wird eine Festlegung der schiedsgutachterlich zu behandelnden Fragestellungen festgelegt.
Diese Beauftragung setzt ein hohes Maß an Vertrauen in die fachliche Kompetenz des Sachverständigen voraus und ist auch nur dann möglich, wenn beide Konfliktparteien untereinander ein gutes Verhältnis haben und dieses durch den aufgetretenen Streitfall nicht belastet wurde.