Motorensachverständiger, Motorengutachter, Motoren Sachverständiger, Motoren Gutachter, Motorschaden Sachverständiger, Motorschaden Gutachter - Motorensachverständiger, Motorengutachter, Motorschaden Sachverständiger, Motorschaden Gutachter

Ingenieurbüro für Verbrennungsmotoren GmbH

öffentlich bestellter und vereidigter Motorensachverständiger-Dipl. - Ing. (FH) Jörg Schulz

Logo-Motoren Sachverständiger-Motoren Gutachter
Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Beweissicherungsgutachten

Das selbständige Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren) ist im deutschen Zivilprozess ein gerichtliches Verfahren, das dem eigentlichen Zivilprozess, dem Hauptsacheverfahren, durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden kann, um in Fällen mit einer gewissen Eilbedürftigkeit eine Beweissicherung zu gewährleisten, wenn hieran ein rechtliches Interesse besteht, oder auch zu dem Zweck, aufgrund der gewonnenen Ergebnisse ein weiteres streitiges Gerichtsverfahren zu verhindern. Grund ist die unter Umständen lange Verfahrensdauer, die den Verlust von Beweismitteln besorgen lässt.

Ein eigenes Verfahren ist hierfür notwendig, da ein einseitig von einer Partei eingeschalteter Gutachter nicht die Gewähr der Unabhängigkeit bietet wie ein gerichtlich bestellter Gutachter. Privatgutachten sind daher vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen, sondern nur als qualifizierter Parteivortrag. Eine Beseitigung des umstrittenen Zustandes nach einer solchen privaten Begutachtung kann daher zur Beweisvereitelung führen.

(Quelle: WIKIPEDIA-https://de.wikipedia.org/wiki/Selbst%C3%A4ndiges_Beweisverfahren)

Kopfschaden nach Ventilbruch




























Impressum  Datenschutz © Copyright 2024-Ingenieurbüro für Verbrennungsmotoren GmbH- Dipl-Ing. (FH) Jörg Schulz    
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü